Altersbeschränkungen

Es gelten die folgenden Altersvorschriften nach dem Waffenrecht (§ 27 Abs. 3 und 4 WaffG)

Unter 12 Jahren

Schießen mit Luftdruckwaffen: nur unter Anwesenheit oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern, einer besonderen behördlichen Erlaubnis und bei Anwesenheit unserer Obhutsperson für Kinder- und Jugendarbeit. 

Schießen mit Kleinkaliber- und/oder Großkaliber-Schusswaffen: verboten

 

Von 12 bis 13 Jahren

Schießen mit Luftdruckwaffennur unter Anwesenheit oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern und bei Anwesenheit unserer Obhutsperson für Kinder- und Jugendarbeit.

Schießen mit Kleinkaliber-Schusswaffen: zusätzlich eine besondere behördliche Erlaubnis.

Schießen mit Großkaliber-Schusswaffen: verboten

 

Von 14 bis 15 Jahren

Schießen mit Luftdruckwaffen: nur unter Anwesenheit oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern.

Schießen mit Kleinkaliber-Schusswaffen: zusätzlich die Anwesenheit unserer Obhutsperson für Kinder- und Jugendarbeit.

Schießen mit Großkaliber-Schusswaffen: verboten

 

Von 16 bis 17 Jahren

Schießen mit Luftdruckwaffen: ohne Einschränkungen

Schießen mit Kleinkaliber-Schusswaffen: Anwesenheit oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern.

Schießen mit Großkaliber-Schusswaffen: verboten

 

Ab 18 Jahren

Schießen mit Luftdruckwaffen: ohne Einschränkungen

Schießen mit Kleinkaliber-Schusswaffenohne Einschränkungen

Schießen mit Großkaliber-Schusswaffenohne Einschränkungen