Es gelten die folgenden Altersvorschriften nach dem Waffenrecht (§ 27 Abs. 3 und 4 WaffG)
Unter 12 Jahren
Schießen mit Luftdruckwaffen: nur unter Anwesenheit oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern, einer besonderen behördlichen Erlaubnis und bei Anwesenheit unserer Obhutsperson für Kinder- und Jugendarbeit.
Schießen mit Kleinkaliber- und/oder Großkaliber-Schusswaffen: verboten
Von 12 bis 13 Jahren
Schießen mit Luftdruckwaffen: nur unter Anwesenheit oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern und bei Anwesenheit unserer Obhutsperson für Kinder- und Jugendarbeit.
Schießen mit Kleinkaliber-Schusswaffen: zusätzlich eine besondere behördliche Erlaubnis.
Schießen mit Großkaliber-Schusswaffen: verboten
Von 14 bis 15 Jahren
Schießen mit Luftdruckwaffen: nur unter Anwesenheit oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern.
Schießen mit Kleinkaliber-Schusswaffen: zusätzlich die Anwesenheit unserer Obhutsperson für Kinder- und Jugendarbeit.
Schießen mit Großkaliber-Schusswaffen: verboten
Von 16 bis 17 Jahren
Schießen mit Luftdruckwaffen: ohne Einschränkungen
Schießen mit Kleinkaliber-Schusswaffen: Anwesenheit oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern.
Schießen mit Großkaliber-Schusswaffen: verboten
Ab 18 Jahren
Schießen mit Luftdruckwaffen: ohne Einschränkungen
Schießen mit Kleinkaliber-Schusswaffen: ohne Einschränkungen
Schießen mit Großkaliber-Schusswaffen: ohne Einschränkungen